Pflegestrukturkommission: 13 Expert:innen beraten über die Zukunft der Pflege
Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2026 die Pflegestrukturkommission offiziell eingesetzt. Das Gremium soll konkrete Vorschläge für eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung erarbeiten. Ziel ist es, die pflegerische Versorgung langfristig zu verbessern und gleichzeitig die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Die Einsetzung der Kommission ist Teil der aktuellen pflegepolitischen Reformbemühungen. Bereits am 30. September hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Ergänzend dazu soll die Kommission grundlegende strukturelle Veränderungen untersuchen, die über kurzfristige gesetzliche Anpassungen hinausgehen.
Einsetzung zunächst verschoben
Ursprünglich sollte das Bundeskabinett bereits am 7. Oktober über die Einsetzung der Pflegestrukturkommission entscheiden. Dazu kam es zunächst nicht. Nach Angaben der Bundesregierung waren die internen Abstimmungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Offen waren unter anderem Fragen zur Zusammensetzung des Gremiums und zu den Themen, die es bearbeiten sollte.

Eine Woche später erfolgte schließlich der Beschluss. Am 14. Oktober berief das Bundeskabinett die 13 Fachexpert:innen der Pflegestrukturkommission. Damit steht nun fest, wer die Bundesregierung bei der Entwicklung einer langfristigen Strukturreform beraten soll.
Finanzierung sichern und Versorgung verbessern
Die Kommission soll sich insbesondere mit der zukünftigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung beschäftigen.
Hintergrund sind die steigenden Ausgaben und der wachsende Versorgungsbedarf. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Pflegeversicherung auch über das Jahr 2030 hinaus finanziell zu stabilisieren und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Der Arbeitsauftrag umfasst dabei mehrere Bereiche.
Die Kommission soll untersuchen, wie die Ausgabenentwicklung der Pflegeversicherung beeinflusst und ihre Finanzierung langfristig gesichert werden kann. Gleichzeitig soll sie Vorschläge entwickeln, um pflegerische Leistungen zielgerichteter und die Versorgung effizienter zu gestalten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der häuslichen Pflege. Dabei geht es unter anderem darum, wie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützt werden können.
Die Kommission soll prüfen, wie Prävention und Rehabilitation stärker mit der pflegerischen Versorgung verzahnt werden können. Frühzeitige präventive und rehabilitative Maßnahmen können dazu beitragen, Selbstständigkeit zu erhalten, funktionelle Einschränkungen zu reduzieren oder den Eintritt beziehungsweise die Verschlechterung von Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern.
Damit soll die Reform nicht ausschließlich auf finanzielle Fragen beschränkt bleiben, sondern auch die Qualität und Organisation der Versorgung berücksichtigen.
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Erste Vorschläge bereits Ende Januar 2027
Für die Arbeit der Kommission ist ein enger Zeitplan vorgesehen. Bereits Ende Januar 2027 sollen erste Reformvorschläge vorliegen. Auf dieser Grundlage möchte die Bundesregierung eine umfassende Strukturreform auf den Weg bringen, die nach derzeitiger Planung zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll.
Zwischen der Vorlage der Empfehlungen und einer möglichen gesetzlichen Umsetzung liegen allerdings weitere politische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren.
Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt deshalb abzuwarten. Die Pflegestrukturkommission soll grundlegende Empfehlungen für die zukünftige Finanzierung und Gestaltung der Pflegeversicherung erarbeiten. Die konkreten Auswirkungen auf die Versorgung werden erst erkennbar sein, wenn ihre Vorschläge vorliegen und politisch bewertet werden.
Wissenschaftliche Expertise trifft auf pflegerische Praxis
Die Pflegestrukturkommission vereint 13 Expert:innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen.
Mitglieder der Pflegestrukturkommission
- Herr Prof. Dr. Georg Cremer (Vorsitz)
Den Vorsitz übernimmt Prof. Dr. Georg Cremer. Er ist außerplanmäßiger Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg und war von 2000 bis 2017 Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes.
- Frau Prof. Gabriele Kuhn-Zuber (Co-Vorsitz)
- Frau Prof. Dr. Christine Arentz
- Frau Michaela Evans-Borchers
- Herr Jürgen Graalmann
- Frau Prof. Dr. Martina Hasseler
- Frau Prof. Dr. Dörte Heger
- Herr Prof. Dr. Stefan Huster
- Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen
- Herr Hans-Dieter Nolting
- Herr Prof. Dr. Heinz Rothgang
- Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing
- Frau Rita Zöllner
Bekannte Fachpersonen aus Pflegewissenschaft und Versorgung
Zu den Mitgliedern gehört Prof. Dr. Martina Hasseler, Professorin für Gesundheits- und Pflegewissenschaft. Ebenfalls vertreten ist Prof. Dr. Heinz Rothgang, der sich seit vielen Jahren wissenschaftlich mit der Pflegeversicherung und den Rahmenbedingungen pflegerischer Versorgung beschäftigt.
Rothgang war maßgeblich an der Entwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens für die stationäre Langzeitpflege, kurz PeBeM, beteiligt. Das Verfahren dient dazu, den Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen auf Grundlage der erforderlichen pflegerischen Tätigkeiten und des individuellen Versorgungsbedarfs zu bestimmen. Es bildet eine wissenschaftliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege.
Mit Rita Zöllner gehört außerdem eine Advanced Practice Nurse und Fachkrankenpflegerin für Intensiv- und Anästhesiepflege der Kommission an. Zöllner war von November 2025 bis Juli 2026 Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Ihre berufliche Qualifikation und Erfahrung ergänzen die wissenschaftlichen Perspektiven innerhalb des Gremiums um eine pflegepraktische und professionsbezogene Sichtweise.
Die Zusammensetzung zeigt, dass die Kommission unterschiedliche fachliche Zugänge zur Pflegeversicherung miteinander verbinden soll.
Kritik an der Besetzung der Kommission
Trotz der Beteiligung von Expert:innen aus der Pflegewissenschaft und der pflegerischen Praxis gibt es Kritik an der Zusammensetzung.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) bemängelt, dass Verantwortliche aus der unmittelbaren Versorgungspraxis nicht ausreichend vertreten seien.
VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling erklärte:
„Wir sind enttäuscht, dass in der Pflegestrukturkommission diejenigen fehlen, die tagtäglich Verantwortung für die pflegerische Versorgung übernehmen.“
Aus Sicht des Verbandes reicht wissenschaftliche Expertise allein nicht aus, um die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung zu lösen. Knieling kritisiert, dass sich Antworten auf die Herausforderungen der Versorgung nur schwer ausschließlich am Verhandlungstisch entwickeln ließen. Der VDAB befürchtet insbesondere, dass ohne ausreichende Praxiserfahrung finanzielle Fragen zu stark in den Mittelpunkt der Reformdiskussion rücken könnten.
Die Pflegestrukturkommission verfügt über wissenschaftliche und pflegefachliche Expertise. Die Kritik des VDAB verdeutlicht jedoch, dass bei einer umfassenden Reform auch die Erfahrungen derjenigen berücksichtigt werden sollten, die täglich Verantwortung für die pflegerische Versorgung tragen.
Neue Aufgaben für Apotheken?
Der Deutsche Pflegerat widerspricht
Der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert zwei Anträge, die von der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Berlin beim Deutschen Apothekertag im September 2026 eingebracht wurden.

Beide Apothekerkammern möchten das Angebot pharmazeutischer Dienstleistungen erweitern. Dabei geht es teilweise um Leistungen, die bereits zum Aufgabenbereich der professionellen Pflege gehören.
Hessen fordert „apothekenpflegerische Kernleistungen“
Die Landesapothekerkammer Hessen schlägt die Einführung sogenannter „apothekenpflegerischer Kernleistungen“ vor.
Dazu sollen beispielsweise Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Beantragung eines Pflegegrades gehören. Auch im Zusammenhang mit Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst sollen Apotheken künftig Unterstützung anbieten können.
Weitere vorgesehene Leistungen sind die Beratung zu Hilfsmitteln sowie eine allgemeine pflegerische Begleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Diese Angebote sollen nach dem Vorschlag der Kammer in den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgenommen und entsprechend vergütet werden.
Damit würden Apotheken zusätzliche Aufgaben in Bereichen übernehmen, die über die klassische Arzneimittelversorgung hinausgehen.
Berlin schlägt pharmazeutische Hausbesuche vor
Die Apothekerkammer Berlin verfolgt einen etwas anderen Ansatz. Sie fordert die Einführung eines „pharmazeutischen Hausbesuchs für pflegende Angehörige“. Im Mittelpunkt soll die Überprüfung der Arzneimitteltherapie stehen.
Darüber hinaus soll die tatsächliche Versorgungssituation im häuslichen Umfeld betrachtet werden. Hierzu könnten beispielsweise die Überprüfung vorhandener Arzneimittelbestände, die Einbeziehung pflegender Angehöriger und die Koordination weiterer Versorgungsmaßnahmen gehören. Gerade bei komplexen Medikationsplänen kann eine zusätzliche pharmazeutische Beratung sinnvoll sein.
Allerdings reicht der vorgeschlagene Ansatz teilweise über die reine Arzneimittelversorgung hinaus.
Damit stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten der pharmazeutischen Kompetenz zuzuordnen sind und wo die Verantwortung professioneller Pflegefachpersonen beginnt.
Der Deutsche Pflegerat sieht berufliche Zuständigkeiten berührt
Der Deutsche Pflegerat lehnt in der Pressemitteilung eine stärkere Beteiligung von Apotheken an der Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht grundsätzlich ab. Die Kritik richtet sich vielmehr gegen die mögliche Übernahme pflegerischer Aufgaben durch eine andere Berufsgruppe.
DPR-Präsidentin Christine Vogler betont:
„Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt.“
Hinter dieser Aussage steht die Frage, wie die beruflichen Kompetenzen im Gesundheitssystem voneinander abgegrenzt werden. Professionelle Pflege ist ein eigenständiger Gesundheitsfachberuf mit spezifischen Qualifikationen und gesetzlich geregelten Verantwortlichkeiten. Dazu gehören insbesondere die pflegefachliche Bedarfserhebung, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität.
Aus Sicht des Deutschen Pflegerat müssen diese Zuständigkeiten bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen berücksichtigt werden. Die vorgeschlagenen Apothekendienstleistungen könnten zusätzliche Unterstützungsangebote schaffen. Zugleich müssen sie fachlich und rechtlich gegenüber bestehenden Aufgaben professioneller Pflege abgegrenzt werden.
Vorbehaltsaufgaben - Eine gesetzliche Grenze
Ein zentraler Punkt der Kritik des Deutschen Pflegerats betrifft die sogenannten Vorbehaltsaufgaben.
Diese sind im Pflegeberufegesetz geregelt und weisen bestimmte Aufgaben ausdrücklich entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen zu. Dazu gehören die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität.
Diese Tätigkeiten bilden wesentliche Bestandteile professioneller pflegerischer Verantwortung. Die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs ist mehr als eine allgemeine Einschätzung, ob ein Mensch Unterstützung benötigt. Sie erfordert eine systematische Betrachtung gesundheitlicher Einschränkungen, vorhandener Ressourcen und individueller Versorgungsanforderungen.
Auf dieser Grundlage werden pflegerische Maßnahmen geplant, koordiniert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet. Die dafür notwendigen Kompetenzen werden im Rahmen der pflegeberuflichen Ausbildung beziehungsweise eines entsprechenden Studiums erworben.
Die gesetzlichen Vorbehaltsaufgaben sollen sicherstellen, dass zentrale pflegefachliche Entscheidungen durch entsprechend qualifizierte Personen getroffen werden.
Unterschiedliche Kompetenzen können sich ergänzen
Zwischen professioneller Pflege und Pharmazie bestehen zahlreiche fachliche Schnittstellen.
Besonders deutlich wird dies bei der Arzneimittelversorgung älterer und chronisch erkrankter Menschen. Viele pflegebedürftige Menschen nehmen mehrere Arzneimittel gleichzeitig ein. Diese sogenannte Polypharmazie kann mit erhöhten Risiken für Wechselwirkungen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Anwendungsfehler verbunden sein.
Apotheker:innen verfügen über besondere Kompetenzen bei der Bewertung von Arzneimitteltherapien, der Überprüfung von Wechselwirkungen und der Beratung zur richtigen Anwendung.
Pflegefachpersonen betrachten die Arzneimittelversorgung dagegen im Zusammenhang mit dem individuellen Pflegebedarf. Sie können einschätzen, welche Unterstützung bei der Anwendung erforderlich ist, Veränderungen im Gesundheitszustand beobachten und die pflegerische Versorgung entsprechend gestalten.
Auch evidenzbasierte pflegerische Interventionen können dazu beitragen, das Wissen über Medikamente und die Therapietreue zu verbessern.
Die unterschiedlichen Kompetenzen können sich somit sinnvoll ergänzen. Eine pharmazeutische Arzneimittelberatung ersetzt allerdings nicht die pflegefachliche Verantwortung für die Erhebung des Pflegebedarfs und die Steuerung des Pflegeprozesses. Die gesetzlichen Vorbehaltsaufgaben definieren zentrale Verantwortlichkeiten der professionellen Pflege. Gleichzeitig bestehen zahlreiche Möglichkeiten für eine interprofessionelle Zusammenarbeit, insbesondere bei der sicheren Arzneimittelversorgung.
Kurz notiert
Cochrane Deutschland droht Ende der Bundesförderung
Die Cochrane Deutschland Stiftung soll ab 2028 keine Förderung mehr durch das Bundesgesundheitsministerium erhalten. Die bisherige Unterstützung von rund 1,3 Millionen Euro jährlich soll Ende 2027 auslaufen. Vier wissenschaftliche Fachgesellschaften fordern deshalb in der sogenannten Göttinger Erklärung eine Fortsetzung der Finanzierung. Cochrane erstellt systematische Übersichtsarbeiten, die wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit medizinischer und pflegerischer Maßnahmen zusammenfassen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungen und die Entwicklung von Leitlinien. Die Fachgesellschaften warnen, dass durch den Wegfall der Förderung wichtige Angebote zum Wissenstransfer und zur wissenschaftlichen Qualifizierung gefährdet sein könnten.
Ärzteschaft kritisiert Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es erneut Auseinandersetzungen um die Landespflegekammer. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer kritisieren ein Schreiben, in dem niedergelassene Ärzt:innen aufgefordert werden, Angaben zu ihren beschäftigten Pflegefachpersonen zu machen. Beanstandet werden insbesondere die Tonalität des Schreibens, die gesetzten Fristen und die Androhung von Zwangsmitteln. Die Pflegekammer weist die Kritik zurück und verweist auf rechtskräftige Gerichtsentscheidungen. Hintergrund ist die Beitragserhebung: Gerichte hatten beanstandet, dass nicht alle beitragspflichtigen Pflegefachpersonen ausreichend berücksichtigt wurden. Deshalb möchte die Kammer ihre Mitgliederdaten vervollständigen und auch Pflegefachpersonen erfassen, die beispielsweise in Arztpraxen tätig sind.
Alexander Schweitzer ist neuer Bundesarbeitsminister
Der SPD-Politiker Alexander Schweitzer wurde zum neuen Bundesminister für Arbeit und Soziales ernannt. Schweitzer war zuvor Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und hatte dort bereits das Amt des Arbeitsministers inne. Er folgt auf Bärbel Bas, die ihren Rücktritt mit einem familiären Trauerfall und öffentlichen Angriffen auf ihre Person begründet hatte. Zu den anstehenden Aufgaben des neuen Bundesarbeitsministers gehören unter anderem die laufenden Reformvorhaben zur Alterssicherung.

Zum Weiterhören
- PU125 – Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) / Kammerwahl in RLP
- PU124 – Neuer Gesundheitsminister / Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- UG145 - Vorbehaltsaufgaben in der Pflege



