- Das BEEP-Gesetz steckte vor dem Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2025 fest.
- In Rheinland-Pfalz wird vor der Landtagswahl über die Zukunft der Pflegekammer gestritten.
- Der Deutsche Pflegerat kritisiert den Zukunftspakt Pflege als zu unverbindlich.
Kurz vor dem Jahreswechsel werfen wir noch einmal einen Blick darauf, was in den vergangenen Tagen pflegepolitisch passiert ist – und was in den nächsten Tagen noch ansteht. Drei Themen prägen diese Folge: der Stand des BEEP-Gesetzes, die Debatte um die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz und der Zukunftspakt Pflege.
BEEP-Gesetz hängt vor dem Vermittlungsausschuss fest
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP, hing zum Zeitpunkt der Folge weiter in der Schwebe. Die Hintergründe dazu hatten wir bereits in der vorangegangenen Ausgabe ausführlich beleuchtet. Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung am 11. Dezember 2025 äußerte sich Bundeskanzler Friedrich Merz zu dem Vorhaben.
Laut Merz gab es zwischen den Ländern damals eine Verständigung darüber, dass die geplante Entlastung der Krankenkassen wie ursprünglich vorgesehen beschlossen werden sollte. Für Mittwoch, den 17. Dezember 2025, war der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angesetzt. Käme es dort zu einer Einigung, könnte das Gesetz zwei Tage später in der letzten Bundesratssitzung des Jahres verabschiedet werden.
Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Für Pflegefachpersonen ist das BEEP besonders relevant, weil es erweiterte Befugnisse und weniger bürokratische Hürden im Arbeitsalltag verspricht. Ob der Zeitplan gehalten werden konnte, war zum Aufnahmezeitpunkt noch offen.
Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Mitgliederbefragung vor der Landtagswahl
Vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im kommenden Jahr wird die Diskussion über die Zukunft der Pflegekammer Rheinland-Pfalz lauter. Gesundheitsminister Clemens Hoch von der SPD sprach in einem Interview über eine Mitgliederbefragung, die Landesregierung und Kammer für das kommende Jahr vereinbart haben. Das Ergebnis sollte noch vor den nächsten Wahlen zur Kammerversammlung vorliegen.
Hoch zeigte sich zuversichtlich, dass die Kammer transparent darlegen werde, warum sie wichtig sei und wie sie arbeite – einschließlich ihrer Aufgaben, Leistungen und Verantwortung. Einer möglichen Abkehr von der Pflichtmitgliedschaft erteilte er allerdings eine klare Absage: Eine Selbstverwaltung funktioniere nur, wenn sie von allen Mitgliedern getragen werde. Gemeinsame Interessenvertretung sei mit gemeinsamer Verantwortung verbunden, und dazu gehörten auch Beiträge.
Aus der Opposition kam Kritik: Der CDU-Landtagsabgeordnete und Fraktionschef Gordon Schnieder bezeichnete die Umfrage mit Blick auf Hochs Aussagen zur Pflichtmitgliedschaft als politisch vorgesteuert. Von der Pflegekammer selbst lagen zum Aufnahmezeitpunkt keine Stellungnahmen vor. Für Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz ist die Befragung deshalb von Bedeutung, weil sie im Wahljahr zum Gradmesser für die Akzeptanz der Selbstverwaltung werden könnte.
Zukunftspakt Pflege: Eckpunkte vorgelegt, Pflegerat übt Kritik
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hob anlässlich einer Arbeitssitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege hervor, dass Prävention gestärkt, die Versorgung verbessert und die Finanzierung gesichert werden solle. Die Arbeitsgruppe arbeitet an einer Reform der Pflegeversicherung.
Die bisherigen Eckpunkte umfassen mehrere Bausteine: Prävention und Nachhaltigkeit stärken, um Pflegebedürftigkeit im Idealfall zu vermindern; den Zugang zu pflegerischen Leistungen erleichtern und das Angebot in der Fläche ausbauen; Innovationen fördern; und – als zentraler Punkt – die Finanzierung langfristig und nachhaltig sichern.
Deutliche Kritik an den Plänen kam vom Deutschen Pflegerat. Dessen Präsidentin Christine Vogler bemängelte in einer Pressemitteilung, das Papier beschreibe vor allem Bekanntes und bleibe eine unverbindliche Sammlung von Möglichkeiten. Für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und alle in der Pflege Tätigen schaffe das keine Sicherheit für die kommenden Jahre. Sie verwies auf die Demografie: In den nächsten zehn Jahren gehe rund ein Viertel der Pflegefachpersonen in Rente, während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steige.
Aus Sicht des Pflegerats fehlt in den Eckpunkten zudem die systematische Verankerung der Pflegeprofession und ihrer Expertise. Bund und Länder werden aufgefordert, aus dem Zukunftspakt ein verbindliches Arbeitsprogramm zu machen – mit Entscheidungen zur Begrenzung der Eigenanteile, zu einer solidarischen und tragfähigen Finanzierung, zu erweiterten pflegerischen Kompetenzen sowie zu einer stärkeren Verankerung von Pflege in Public Health und sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen.
Petition zur Kinderkrankenpflege-Ausbildung wird doch zugelassen
Eine weitere Meldung sorgte zum Jahresende für Diskussionsstoff: Der Petitionsausschuss des Bundestages hat eine Petition angenommen, die das Ziel verfolgt, die eigenständige Wahlmöglichkeit der Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu erhalten. Aktuell wird die Pflegeausbildung dreigleisig geführt – generalistisch, Kinderkrankenpflege und Altenpflege.
Die Petition wurde von einer Kollegin in Niedersachsen gestartet und vom Ausschuss zunächst abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die spezielle Thematik der Pflegeausbildung für Außenstehende ohne Detailwissen keine sachliche öffentliche Diskussion zulasse. Nach erneuter Prüfung ließ der Ausschuss die Petition schließlich doch zu, ohne die Gründe dafür offenzulegen.
Im Update wurde bereits mehrfach darauf verwiesen, dass sich rund 99 Prozent der Auszubildenden für den generalistischen Weg entscheiden. Statt einen kaum gewählten Ausbildungsweg offenzuhalten, ließe sich aus redaktioneller Sicht die Energie auch darauf richten, generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen über gezielte Einarbeitungskonzepte den Einstieg in die Kinderkrankenpflege zu ermöglichen. Das Thema soll in einer der kommenden Ausgaben vertieft werden.
Zum Weiterhören
- PU104 – Zukunftspakt Pflege und Befugniserweiterungen
- PU117 – Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen / Primärversorgung / Pflegekammer RLP
- ÜG168 – Generalistische Pflegeausbildung auf dem Prüfstand (Dr. Markus Wochnik & Daniel Großmann)
Kommt die Befugniserweiterung für Pflegefachpersonen doch noch?
Dass das BEEP – das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – überhaupt noch eine Option ist, gleicht einer politischen Achterbahnfahrt. Nachdem der Bundesrat das Gesetz blockiert und in den Vermittlungsausschuss geschickt hatte, war unklar, ob es überhaupt noch 2025 verabschiedet wird.
Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung am 11. Dezember hat Bundeskanzler Friedrich Merz überraschend deutlich Stellung bezogen:
Die Länder seien sich einig, dass die Entlastung der Krankenkassen in der kommenden Woche wie ursprünglich geplant beschlossen werden soll.
Das bedeutet: Der Weg für BEEP könnte frei sein.
Am Mittwoch, 17. Dezember, tagt der Vermittlungsausschuss – ein entscheidender Moment. Kommt es dort zur Einigung, könnte der Bundesrat das Gesetz zwei Tage später, am 19. Dezember, verabschieden.
Damit wäre der Weg frei für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026.
Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Kritik, Befragung und politische Spannung
Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Pflegekammer eingeführt – und ist damit zu einem Symbol für Selbstverwaltung und Professionalisierung geworden. Doch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr wird der Druck größer.
Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat angekündigt, dass Landesregierung und Kammer eine Mitgliederbefragung durchführen werden. Die Ergebnisse sollen noch vor den nächsten Kammerwahlen (auch im Jahr 2026) vorliegen.
Gesundheitsminister Hoch betont:
„Ich bin zuversichtlich, dass die Pflegekammer klar und offen kommuniziert, warum sie wichtig ist und wie sie arbeitet.“
Doch gleichzeitig macht er auch deutlich:
An der Pflichtmitgliedschaft wird nicht gerüttelt.
Diese Aussage sorgt – wenig überraschend – für politische Reibung und sorgt für Kritik aus der Opposition. CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder wirft der Landesregierung eine „politisch vorgesteuerte“ Befragung vor. Eine faire, offene Diskussion über Pflichtmitgliedschaft sei damit nicht möglich, so der Vorwurf.
Von der Pflegekammer selbst gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine öffentliche Stellungnahme.
Zukunftspakt Pflege: Ambitionierte Worte – aber keine konkreten Entscheidungen
Gesundheitsministerin Nina Warken hat im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ betont, dass die Pflegeversicherung reformiert werden muss. Die Eckpunkte:
- Prävention stärken
- Zugang zu Leistungen verbessern
- Bürokratie abbauen
- Innovation ermöglichen
- Finanzierung nachhaltig sichern

Der Deutsche Pflegerat kritisiert die Pläne der Bund-Länder-Arbeitsgruppe deutlich:
DPR-Präsidentin Christine Vogler:
„Das Papier beschreibt vieles, was wir seit Jahren wissen – es bleibt aber bei einer unverbindlichen Sammlung von Möglichkeiten stehen. (...) Gleichzeitig fehlt in den Eckpunkten die systemische Verankerung der Pflegeprofession und ihrer Expertise als wesentlicher Pfeiler der Lösung.“
Für eine Berufsgruppe, in der in den nächsten zehn Jahren ein Viertel der Pflegefachpersonen in Rente geht, sind unverbindliche Formulierungen nicht genug.
Der DPR fordert daher:
- verbindliche Entscheidungen zu Eigenanteilen
- solidarische, tragfähige Finanzierung
- Verankerung pflegerischer Kompetenzen
- eine klare Rolle der Pflege in Public Health
- sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen
Es braucht einen Systemwechsel – nicht nur wohlformulierte Absichtserklärungen.

