Viel Spaß mit der Folge!
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz: Ein Gesetz zwischen Hoffnung und Hürden
Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz sorgt aktuell für hitzige Diskussionen im Bundestag. Eigentlich waren die Vorzeichen günstig: Vor dem Koalitionsbruch herrschte parteiübergreifender Konsens über die Notwendigkeit des Gesetzes. Doch inzwischen ist ein einfaches Durchwinken vom Tisch.
Die Kritikpunkte:
- Die CDU/CSU bemängelt die kurze Ausbildungsdauer von 18 Monaten und hat angekündigt, bei einer Rückkehr in die Regierungsverantwortung einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen.
- Auch die FDP, die dem Gesetz zunächst im Bundeskabinett zugestimmt hatte, sieht jetzt Änderungsbedarf und kann sich scheinbar nicht erinnern, jemals Teil einer Bundesregierung gewesen zu sein.
Die Befürworter:
SPD und Grüne drängen auf eine Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche unterstrich in ihrer Rede, dass eine bundeseinheitliche Regelung für die Pflegeassistenzausbildung dringend erforderlich sei – nicht zuletzt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.
Die Stimmen aus der Pflege:
Auf dem Deutschen Pflegetag forderte DPR-Präsidentin Christine Vogler, den Reformprozess nicht durch politische Uneinigkeit zu blockieren. Gemeinsam mit DIVI-Vertreter Thomas van den Hooven machte sie in einer Pressekonferenz klar: „Stillstand ist keine Option!“ Die Reformen – dazu gehören auch das Pflegekompetenzgesetz und das APN-Gesetz – seien unverzichtbar, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Pflege zukunftssicher zu machen.
„Wir haben nicht die Zeit, alle Pflegegesetze neu zu schreiben!" DIVI und DPR
Die Dringlichkeit wird durch einen klaren Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstrichen: „Wir nehmen Sie beim Wort, Herr Minister.“ Die Zeit für grundlegende Verbesserungen ist knapp. Ob es gelingt, das Gesetz trotz der politischen Blockaden zu verabschieden, bleibt abzuwarten.
Berufsordnung für Pflegefachpersonen in NRW: Ein Meilenstein mit Mitgestaltungspotenzial
In Nordrhein-Westfalen macht die Pflegekammer große Fortschritte bei der Entwicklung einer Berufsordnung für Pflegefachpersonen. Der aktuelle Entwurf wurde veröffentlicht und enthält umfangreiche Regelungen zu Rechten, Pflichten und Verantwortungen.
Was regelt die Berufsordnung?
Die Berufsordnung beschreibt erstmals, wie Pflegefachpersonen ihre berufliche Tätigkeit ausrichten sollen. Ein zentrales Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und ethisch fundierten Pflegepraxis. Themen wie Gewaltprävention, Diskriminierung, kontinuierliche Fortbildung und der Schutz der Pflegeempfänger:innen stehen klar im Fokus.
Beispielsweise legt die Berufsordnung fest:
- Pflegefachpersonen müssen Weisungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und dürfen unrechtmäßige Anweisungen ablehnen.
- Die Fortbildungspflicht wird angedeutet.
- Es gibt eine klare Verpflichtung zur Berufspflichtverletzungsanzeige – auch anonym möglich –, um Missstände wie Vernachlässigung oder Misshandlung zu melden.
- Die Dokumentation der pflegerischen Arbeit sowie der Datenschutz sind geregelt.
Ein symbolischer Akt ist zudem das (optionale) feierliche Versprechen, das Pflegefachpersonen mit Ablegen ihres Examens sprechen können. Es unterstreicht die ethischen Grundsätze und den hohen Stellenwert des Berufs.
Warum ist das wichtig?
Zum ersten Mal haben Pflegende in NRW selbst die Möglichkeit, ihre Berufsordnung aktiv mitzugestalten. Bis zum 31.12.2024 können Kommentare und Anregungen direkt an die Pflegekammer NRW gesendet werden.
Unser Appell: Wenn ihr aus NRW seid, nutzt eure Chance! Lest den Entwurf, beteiligt euch an der Diskussion und gestaltet die Regeln mit, die euren Berufsalltag in Zukunft prägen werden.
Pflegepolitik in Sachsen: Ein Blick in den Koalitionsvertrag
Die Pflegepolitik in Sachsen nimmt mit dem neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD Gestalt an. Gemeinsam stellen die beiden Parteien die neue Minderheitsregierung und haben Pläne vorgestellt, die auch den Gesundheits- und Pflegebereich betreffen.
Lukas hat ein Interview mit dem Sächsischen Pflegerat geführt und nachgefragt, was die Pflegenden in Sachsen nun erwarten können und welche Positionen der Sächsiche Pflegerat zum Koalitionsvertrag hat.
Diese und weitere Fragen hat uns in einem Interview Michael Junge, der Vorsitzende des Sächsischen Pflegerates beantwortet. Wir sprechen über die Chancen und Risiken des Koalitionsvertrages und darüber, welche Schwerpunkte der Pflegerat in den kommenden Jahren setzen wird.
Neu bei der Übergabe: Gastbeiträge
In seinem Gastbeitrag erzählt Johannes von seinem Weg in die Pflegewissenschaft und den Herausforderungen.
Viel Spaß mit unserem neuen Format!
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