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In dieser Episode sprechen wir über das neue Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachpersonen erweiterte Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übertragen soll. Wir diskutieren die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten, die geplante bundesweite Organisation der Pflegeberufe und beleuchten die Stellungnahmen von wichtigen Verbänden wie dem Deutschen Pflegerat und der Bundesärztekammer. Erfahre, wie diese Änderungen die Pflegepraxis beeinflussen könnten und welche Chancen und Herausforderungen sie mit sich bringen.

Pflegekompetenzgesetz und aktuelle Entwicklungen

In dieser Episode unseres PflegeUpdates beschäftigen wir uns intensiv mit dem neuen Pflegekompetenzgesetz, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entworfen wurde. Auf über 150 Seiten beschreibt das BMG, wie die Pflegekompetenz in Zukunft gesetzlich geregelt werden soll. Es geht um große Themen wie die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten an Pflegefachpersonen, die Organisation der Berufsvertretung auf Bundesebene sowie die Stellungnahmen von wichtigen Verbänden zu diesem Gesetz. Wir haben die Kernpunkte für euch herausgearbeitet und besprechen, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf den Pflegeberuf haben könnte.

1. Übertragung heilkundlicher Aufgaben

Ein Hauptthema des Pflegekompetenzgesetzes ist die Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen. Mit dem neuen Gesetz sollen Pflegefachpersonen bestimmte heilkundliche Tätigkeiten selbstständig übernehmen dürfen. Aber was genau bedeutet das?

Die geplanten Änderungen betreffen vor allem Aufgaben, die Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer Ausbildung und Berufserfahrung bereits kennen, unter anderem:

  • Anpassung von Insulindosen: Bei Abweichungen der Blutzuckerwerte könnten Pflegefachpersonen eigenständig die Insulindosis von Diabetiker*innen anpassen, ohne auf ärztliche Rücksprache warten zu müssen.
  • Wundversorgung: Pflegefachpersonen könnten den Zustand chronischer Wunden beurteilen und eigenständig Maßnahmen wie den Verbandwechsel oder die Anwendung spezieller Wundheilungsprodukte durchführen.
  • Katheterwechsel: Auch der Wechsel von Kathetern könnte von qualifizierten Pflegefachpersonen selbstständig durchgeführt werden, besonders in der ambulanten Pflege, wo die Verfügbarkeit von Ärzt*innen oft eingeschränkt ist.

Die Idee hinter diesen Maßnahmen ist es, Versorgungslücken zu schließen, die durch den Fachkräftemangel, insbesondere im ländlichen Raum, entstehen. Pflegefachpersonen sind oft näher an den Patient*innen und haben einen tieferen Einblick in deren Versorgungssituation. Dadurch könnten Entscheidungen schneller und oft auch effektiver getroffen werden.

Es geht bei diesen erweiterten Aufgaben nicht darum geht, der Pflege einfach zusätzliche Arbeiten aufzubürden. Vielmehr handelt es sich um eine gezielte Nutzung der Fachkompetenz von Pflegefachpersonen, um die Versorgung der Patient*innen zu verbessern. Diese Aufgaben sollen nicht "nebenbei" erledigt werden, sondern sind Teil eines umfassenderen Versorgungsmodells, das die Rolle der Pflegefachpersonen aufwertet und ihnen mehr Verantwortung überträgt.

2. Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene

Ein weiterer wichtiger Teil des Pflegekompetenzgesetzes betrifft die maßgeblichen Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene. Bisher gibt es in Deutschland keine einheitliche Vertretung der Pflegefachpersonen auf Bundesebene. Das neue Gesetz zielt darauf ab, maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe zu benennen und deren Aufgaben klar zu definieren.

  • Diese Organisationen sollen die Interessenvertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene übernehmen und sich in wichtige politische Entscheidungsprozesse einbringen.
  • Sie werden zudem für die Entwicklung eines Muster-Scope of Practice verantwortlich sein. Dieses Konzept soll eine systematische und umfassende Beschreibung der Aufgaben enthalten, die Pflegefachpersonen übernehmen können, welche Tätigkeiten sie nicht ausführen dürfen und welche Qualifikationen erforderlich sind, um bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Dies ist in anderen Ländern bereits etabliert und soll nun auch in Deutschland umgesetzt werden.
  • Darüber hinaus sollen diese Organisationen Mindestanforderungen für Weiterbildungen entwickeln, insbesondere für die heilkundlichen Tätigkeiten, die Pflegefachpersonen in Zukunft übernehmen könnten.

Diese Strukturierung auf Bundesebene stellt für die Pflegeberufe einen wichtigen Schritt dar. Die Pflege war bisher nicht in der Lage, selbstständig eine solche bundesweite Interessenvertretung aufzubauen, was dazu führte, dass ihre Stimme in politischen Prozessen oft nicht ausreichend gehört wurde. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass die Politik aktiv eine solche Vertretung einsetzt, was für die Pflegeberufe eine Chance sein könnte, ihre Position zu stärken und in der Gesundheitsversorgung eine größere Rolle zu spielen.

3. Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzesentwurf

Abschließend werfen wir einen Blick auf die Stellungnahmen der Verbände zum Pflegekompetenzgesetz. Zahlreiche Organisationen, darunter der Deutsche Pflegerat, die Bundesärztekammer und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), haben sich zu dem Entwurf geäußert, und wir besprechen einige der wichtigsten Positionen.

  • Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt das Gesetz und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Besonders positiv wird bewertet, dass erstmals in einem Gesetz formuliert wird, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben selbstständig übernehmen können. Der DPR fordert jedoch, dass die Pflegewissenschaft und die Pflegeberufe stärker gefördert werden müssen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Kernaufgaben der Pflege im Gesetz klarer definiert und gleichberechtigt berücksichtigt werden sollten.
  • Die Bundesärztekammer unterstützt die Pläne zur Entwicklung eines Muster-Scope of Practice, warnt jedoch vor möglichen Umsetzungsproblemen. Besonders die Übertragung heilkundlicher Aufgaben sollte nach Ansicht der Ärzteschaft klar geregelt und die Zusammenarbeit zwischen Ärzt*innen und Pflegefachpersonen sichergestellt werden. Sie betonen, dass eine enge Abstimmung zwischen den Berufen notwendig ist, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.
  • Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sieht in dem Gesetz einen ersten richtigen Schritt zu einer modernen pflegerischen Versorgung, äußert aber Bedenken bezüglich der Kosten. Der GKV warnt davor, dass die neuen Regelungen in der Praxis schwer umsetzbar sein könnten, wenn sie nicht präziser gefasst werden. Vor allem die finanziellen Implikationen müssen nach Meinung des GKV noch weiter untersucht werden.

Diese Stellungnahmen zeigen, wie kontrovers das Thema in der Gesundheitsbranche diskutiert wird. Während die Organisationen der Pflegeberufe das Gesetz als lange überfällig und notwendig ansehen, äußern Ärzt*innen und Kassen auch Bedenken hinsichtlich der Machbarkeit und der Kosten. Weitere Stellungnahmen findet ihr in den Shownotes!

Es wird deutlich, dass das Pflegekompetenzgesetz viele Chancen bietet, aber auch Herausforderungen mit sich bringt. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz letztendlich verabschiedet wird und wie sich die neuen Regelungen auf die Pflegepraxis auswirken werden.


Shownotes: 

Unser aktuelles Briefing!

Basaler Stimulation und herausforderndes Verhalten bei Demenz
📨 Das neue Briefing zeigt, wie die Basale Berührung das herausfordernde Verhalten von Menschen mit Demenz während der Pflege reduziert. Pflegefachpersonen berichten von weniger Aggressionen und mehr Entspannung, was den Alltag für beide Seiten erleichtert.

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