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In Folge 78, der letzten Folge vor der Update-Sommerpause, betrachten Lukas und Michelle die Vorabpublikation BAPID - Bildungsarchitektur der Pflegeberufe in Deutschland vom Deutschen Pflegerat und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 
Auf Max mussten wir aus Krankheitsgründen in dieser Folge leider verzichten!

Viel Spaß mit der Folge! :)
Die nächste Folge des PflegeUpdate gibt es am 07. September 2024 nach der parlamentarischen Sommerpause - vielleicht dann auch mit dem Pflegekompetenzgesetz?!

BAPID - Bildungsarchitektur der Pflegeberufe in Deutschland

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat kürzlich eine Vorveröffentlichung zu einem neuen Bildungskonzept in der Pflege vorgestellt.

Dieses Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel entwickelt und soll ein Gesamtbild der Bildungslandschaft in den Pflegeberufen schaffen, das sowohl bestehende als auch zukünftige Anforderungen berücksichtigt.

Das BAPID-Bildungskonzept

Das neue Konzept, genannt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland), basiert auf drei zentralen Punkten:

  • Allgemeine Bildung: Betrifft die schulische Bildung bis zum Schulabschluss.
  • Allgemeine Pflegebildung: Bezieht sich auf die beruflichen Qualifikationen.
  • Spezielle Pflegebildung: Umfasst Fort- und Weiterbildungen.

Diese drei Säulen sind in sechs Stufen unterteilt und bilden die Grundlage für die Bildungsentwicklung in den Pflegeberufen. Das System ist durchlässig und ermöglicht einen Bildungsweg von „ohne Schulabschluss“ bis zur Promotion.

Sechs Typen der Pflegebildung

Das Konzept definiert sechs grundlegende Pflegetypen:

  • Typ I: Personen ohne Pflegeausbildung.
  • Typ II: Pflegefachassistenz, die an Pflegeprozessen mitwirkt.
  • Typ III: Pflegefachberuf, der komplexe Pflegeprozesse gestaltet.
  • Typ IV: Bachelor Pflege, der hochkomplexe Pflegeprozesse gestaltet.
  • Typ V und VI: Pflegende mit Masterabschluss bzw. Promotion, die Pflegeprozesse auf wissenschaftlicher Basis leiten und die fachliche Letztverantwortung tragen.

Jeder Typ hat klare Zuständigkeiten. Dies soll die Karriereverläufe und Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege sichtbar machen und die Attraktivität des Pflegeberufs stärken.

Notwendige gesetzliche Anpassungen

Für die Umsetzung des Modells werden mehrere gesetzliche Anpassungen gefordert:

  • Anerkennung der Ausbildung: Pflegehilfeausbildung sollte zur Anerkennung des erweiterten ersten Schulabschlusses führen.
  • Fort- und Weiterbildungen: Alle Pflegenden sollen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen besuchen müssen.
  • Anerkennung von Weiterbildungen: Spezielle Weiterbildungen sollen bundesweit in numerischen Niveaustufen unterschieden werden.
  • Gesetzliche Vorgaben für Universitätskliniken: Pflegende auf Masterniveau mit Promotion sollen als fachliche Leitungen in der Gesundheitsversorgung, Lehre und Forschung vorgesehen werden.

Die vollständige Veröffentlichung der Studie ist für September dieses Jahres geplant.

Projekt BAPID I
Bildungsarchitektur der Pflegeberufe in Deutschland – eine Bildungskonzepterstellung

Kurznachrichten

GVSG im Bundesrat: Der Bundesrat hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beraten und Änderungswünsche formuliert. Die Pflege soll durch die Bundespflegekammer im G-BA mit einem Antrags- und Mitberatungsrecht verbindlich berücksichtigt werden. Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren sollen wieder in das Gesetz aufgenommen werden.

Abschied von Christel Bienstein: Nach 12 Jahren als Präsidentin wurde Prof. Dr. Christel Bienstein vom DBfK verabschiedet. Ihre Verdienste um die Pflegeberufe wurden in einem Fachsymposium gewürdigt.

Tarifvertrag für Unikliniken: Nach schwierigen Verhandlungen und Warnstreiks haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Vertreter der Unikliniken in Baden-Württemberg auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Beschäftigte können mit deutlichen Gehaltssteigerungen und einem neuen Belastungsausgleich rechnen.


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